Welchen Wert bemessen Sie für Ihr Unternehmen?
Den Wert eines Unternehmens machen nicht nur Gebäude und Maschinen und auch nicht seine Banknoten aus. Wertvoll an einem Unternehmen sind nur die Menschen, die dafür arbeiten, und der Geist, in dem sie es tun.
Die Unternehmensbewertung hat die Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von einzelnen Anteilen daran zum Gegenstand. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Corporate Finance.
Die Besonderheit einer jeden Unternehmensbewertung erwächst regelmäßig daraus, dass Unternehmen oftmals ein komplexes Gebilde darstellen. So gibt es zahlreiche betriebswirtschaftliche Teildisziplinen, die im Rahmen einer jeden Unternehmensbewertung sachgerecht erfasst und abgebildet und letztlich zu einem einzigen monetären Wert verdichtet werden müssen. So sind insbesondere Aspekte der Investitions-, Kapitalmarkt- und Entscheidungstheorie zu berücksichtigen. Darüber hinaus werden Unternehmensbewertungen durch die strategische Unternehmensplanung, das Rechnungswesen und nicht zu letzt durch steuerrechtliche Aspekte beeinflusst.
Während Unternehmensbewertungen in ihren Anfängen nahezu ausschließlich der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen dienten, haben sich im Laufe der Jahre stetig neue Ermittlungssituationen ergeben. So werden sie heute vor allem auch zum Zwecke der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value) und im Rahmen der (internationalen) Rechnungslegung (HGB, IFRS, US-GAAP) durchgeführt. Nachfolgend seien beispielhaft einige wichtige Anlässe genannt:
- „normaler“ Kauf bzw. Verkauf eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils
- Börseneinführung (IPO)
- Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft
- Ermittlung von Umtauschverhältnissen im Rahmen von Verschmelzungen (Fusionen)
- Squeeze-out (§§ 327a ff. AktG)
- Enteignung (nach Art. 14 (3) GG).
Gemeinsam ist diesen Anlässen, dass sie alle zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen. Dabei können noch dominierte und nicht dominierte Transaktionen unterschieden werden. Bei einer dominierten Transaktion werden die Eigentumsverhältnisse gegen den Willen einer der beteiligten Parteien verändert. Dies wäre z. B. bei der Enteignung bzw. dem Ausschluss eines missliebigen Gesellschafters aus einer Personengesellschaft der Fall.
Anlässe ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse treten in jüngster Zeit immer öfter auf. Hierbei kann keine dominierte bzw. nicht dominierte Situation vorliegen. Beispielhaft seien zu nennen:
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bewertung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
- Bewertungen zum Zwecke der Rechnungslegung (IAS 36 bzw. § 253 HGB)
- Bewertungen zur Ermittlung von Besteuerungsbemessungsgrundlagen
- Bewertungen im Rahmen der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder Value).







