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Rechtsformwahl - Steuerbelastungsvergleich

Welchen Mantel ziehen wir über unsere Gesellschaft?

Erstmals in der langen Geschichte steuerlicher Experimente der Nachkriegszeit überwiegen die Steuervorteile der GmbH.

Ab 2008 werden die Gewinne der GmbH nur noch mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet, unabhängig davon, ob sie ausgeschüttet werden oder im GmbH-Vermögen verbleiben (= thesauriert werden). Werden die Gewinne allerdings an die Gesellschafter ausgeschüttet, so werden sie zur Hälfte (ab 2009 zu 60 Prozent) den persönlichen Steuersätzen der Gesellschafter unterworfen.

Demgegenüber kann bei Einzelunternehmen (und Personengesellschaften) die Gewerbesteuer einerseits pauschal mit dem 3,8-fachen des Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuerschuld angerechnet werden (§ 35 EStG). Andererseits ist die Gewerbesteuer ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar und wird um Scheingewinnanteile angereichert, nämlich ein Viertel von bestimmten Mieten, Dauerschuldzinsen und Leasingaufwand. Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent (seit 2007 für zu versteuernde Einkommen für Ledige von EUR 250.000 und für Verheiratete von EUR 500.000 45 Prozent - sog. Reichensteuer).

Anhand dieser neuen Parameter müssen sämtliche Steuerbelastungsvergleiche zwischen Einzel- und Personenunternehmen einerseits und der GmbH andererseits neu bewertet werden. Natürliche Personen werden, auch wenn sie thesaurieren (dabei kann auf einen abweichenden Steuersatz von 28,5 Prozent optiert werden mit einer Nachversteuerung bei späterer Entnahme, was aber insgesamt wenig attraktiv ist), weniger stark entlastet.

Wir zeigen Ihnen Wege auf, damit Ihre Belastung optimal reduziert werden kann.

Ansprechpartner

Herr Mirco Wozniak

Mirco Wozniak

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