Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren, Finanzgerichtsverfahren
Lerne Deinen Gegner kennen, bevor Du Dich mit ihm auseinandersetzt
Ihre steuerlich optimale Gestaltung wirkt nur, soweit diese auch gegenüber der Finanzverwaltung durchgesetzt wird.
Gerade in Zeiten leerer Staatskassen zeigt sich unser Können auch dadurch, dass wir die Fähigkeit besitzen, steuergünstige Modelle nicht nur zu entwickeln, sondern diese auch umzusetzen und gegenüber der Finanzverwaltung oder der Finanzgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesfinanzhof durchzusetzen.
Diese Umsetzung beginnt bereits im Steuerfestsetzungsverfahren bei der Erörterung der durch uns oder von Ihnen erstellten Steuererklärungen mit dem Finanzamt und wird, falls nötig fortgesetzt im finanzamtlichen Einspruchsverfahren und im Klageverfahren vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof.
Wir unterstützen Sie darüber hinaus bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsprüfungen, hier insbesondere auch im Hinblich auf die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen), bei Steuerfahndungsprüfungen und im Steuerstrafverfahren.
Lassen Sie sich von unserem Experten vertreten.




