Neue Auslandspauschbeträge ab 2010 (BMF)
05.01.2010
Einige der betroffenen Länder/Städte sind...
- Äthiopien
- Angola
- Argentinien
- Melbourne
- Sydney
- Finnland
- Ottawa
- Toronto
- Vancouver
- Neuseeland
- Norwegen
Hinweis
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind jedoch nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Abs. 3 und R 9.11 Abs. 10 Satz 7 Nr. 3 LStR), für den Werbungskostenabzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Abs. 2 und R 9.11 Abs. 8 LStR).
Die Daten gelten entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haushaltsführungen im Ausland.
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne ausführlich!







