Künstlersozialabgabe
22.02.2010
Künftig ist es möglich, die Meldung der Künstlersozialabgabe über das Online-Formularcenter der Künstlersozialkasse elektronisch zu erstellen und online zu übermitteln. Die abgabepflichtigen Unternehmen und Verwerter i. S. d. § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) können nicht nur ihre Jahresmeldung, die bis zum 31. März 2010 der Künstlersozialkasse vorliegen muss, sondern auch den „Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem KSVG“ elektronisch übermitteln.
Die Formulare sind auf der Internetseite der Künstlersozialkasse unter







