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Kompetenzen > Spezialberatung > Mehrwertsteuerpaket 2010

Als Unternehmer können Sie häufig bestimmen, ob, wann und wo eine Umsatzsteuerschuld entsteht

Die Besteuerung von Dienstleistungen erfährt eine Renaissance

Mehrwertsteuerpaket 2010: Neue Herausforderungen für Dienstleister

Das Mehrwertsteuerpaket, auch VAT Package genannt, soll ab 2010 den Ort der Dienstleistung grundlegend ändern und die Vorsteuervergütung vereinfachen. Besonders Dienstleister, die grenzüberschreitend im EU-Ausland tätig sind, müssen sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinandersetzen.
Die materiellen Auswirkungen auf bestehende Geschäftsvorfälle müssen analysiert werden. Fast immer müssen Unternehmer auch die Abbildung der Geschäftsprozesse in ihren IT-Systemen umstellen.

Vereinfachung grenzüberschreitender Geschäfte

Ziel des Mehrwertsteuerpakets ist es, die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen innerhalb der 27 EU-Mitgliedsstaaten zu erleichtern. Dazu werden die Bestimmungen zum Leistungsort, der Vorsteuervergütung und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten neu geregelt.
Voraussichtlich mit dem Jahressteuergesetz 2009 wird das Bundesfinanzministerium die vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Richtlinien zur Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) in das deutsche Umsatzsteuerrecht umsetzen.

Unterscheidung in Warenlieferungen und Dienstleistungen

Rechtlich wird bei der Mehrwertsteuer unterschieden zwischen der Lieferung von Waren und dem Erbringen von Dienstleistungen. Noch sind die rechtlichen Regelungen vielschichtig, an welchem Ort ein Umsatz der Besteuerung unterliegt und welcher Staat damit das Besteuerungsrecht hat. Dies soll durch das Mehrwertsteuerpaket vereinfacht werden. Hierdurch ergeben sich zum Teil abweichende umsatzsteuerliche Folgen für bestehende Geschäftsmodelle.
Da die Unternehmen die Abbildung ihrer Geschäftsprozesse in den IT-Systemen auf die kommenden Anforderungen einstellen müssen, sollten sie sich so früh wie möglich mit dem VAT Package beschäftigen - besonders, wenn sie folgende Dienstleistungen erbringen:

  • Dienstleistungen im Konzern (zum Beispiel Umlagen)
  • Transportdienstleistungen
  • Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen
  • Leasing und Autovermietungen

Aufgrund des Mehrwertsteuerpakets werden Unternehmen vor allem aus diesen Branchen die Ortsbestimmung ihrer Dienstleistungen und ihre Rechnungsstellung überdenken müssen. Auch Waren liefernde Unternehmen sind betroffen, sofern sie "After Sales Services" wie Reparaturen oder Wartungen anbieten. Für sie wird es eine Herausforderung sein, ihre die Liefer- und Leistungsströme dahingehend zu analysieren und systemseitig Anpassungen vorzunehmen, damit sie in der Lage sind, ihre Umsätze korrekt melden zu können.

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