Jörg Reimer
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Heißbergstrasse 20
52066 Aachen

Telefon: +49 241 16057-0
Telefax: +49 241 16057-50

E-Mail: info@joergreimer.de

kopfzeile
Unser Profil > Honorar

Steuerberater berechnen Gebühren, Honorar oder Kosten

Wie Sie es auch nennen, Sie kennen vorher den Preis!

Für unsere Leistungen gibt es, ähnlich wie bei Rechtsanwälten, vom Gesetz klar definierte Gebühren. Die amtliche Gebührenregelung findet sich in der Steuerberatergebührenverordnung. Das bedeutet, dass der Wert einer bestimmten Leistung per Gesetz festgeschrieben ist. Das führt zu einem hohen Grad an Transparenz.

Prinzipiell gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten die Leistungen von Steuerberater abzurechnen.

A. Nach dem Gegenstandswert

Die Bemessungsgrundlage für diese Gebühren ist der Gegenstandswert der erbrachten Leistung, wie z.B. die Bilanzsumme bei Jahresabschlüssen oder bei Arbeitnehmern die Höhe der Einnahmen. Jedem Gegenstandswert ist eine so genannte volle Gebühr (10/10) zugeordnet. Der Steuerberater hat die Möglichkeit, gestaffelt in Zehntel von dieser vollen Gebühr nach unten oder oben abzuweichen. Abhängig von der konkreten Tätigkeit gibt die Gebührenordnung den jeweiligen Mindest- und Höchstwert vor.

B. Pauschalvergütungsvereinbarung

Neben der Abrechnung mit Gegenstandswerten, besteht die Möglichkeit bei jährlich oder in einem anderen Turnus wiederkehrenden Leistungen (Finanzbuchhaltung, Jahressteuererklärungen, Jahresabschlüsse) anstatt über eine Wertgebühr abzurechnen, eine Pauschalvergütungsvereinbarung zu treffen. Das bedeutet, dass für diese Leistungen im Vorfeld ein bestimmtes Honorar vereinbart wird, welches sich am zu erwartenden Aufwand orientiert. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Kosten sind von vorneherein genau kalkulierbar.

Diese Vereinbarungen werden gemeinsam ausgearbeitet, schriftlich fixiert und sind dann für gewöhnlich mindestens ein Jahr gültig. Selbstverständlich können wir diese auch gerne für einen längeren Zeitraum vereinbaren.

C. Vergütung nach zeitlichen Aufwand

Für Leistungen, die nicht der Gebührenverordnung unterliegen oder bei welchen die Gebührenverordnung keine fest definierte Wertgebühr vorsieht, vereinbaren wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Tätigkeiten, die unter diese Rubrik fallen, sind beispielsweise wirtschaftliche Gutachten oder Teilnahme an Betriebsprüfungen.

Beachten Sie bitte: Steuerberater arbeiten weder auf Provisionsbasis, noch ist das Honorar abhängig von Steuerrückerstattungen oder -nachzahlungen.

Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Aufwendungen, die Ihnen für steuerlichen Rat entstehen, können Sie wiederum steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend machen. Diese Regelung wurde zwar zum 01.01.2006 geringfügig eingeschränkt. Der größte Teil des Beraterhonorars kann jedoch weiterhin geltend gemacht werden, insbesondere bei den Gewinneinkünften von Gewerbetreibenden, Kapitalgesellschaften und den freien Berufen.

Sehr gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittenes Angebot. Alternativ können wir auch in einem kostenlosen Erstgespräch den genauen Umfang der erforderlichen Leistungen eruieren.

Aktuelles

Handelsblatt Ticker

09.09.2010

Deutsche Anleihen tendieren schwächer

Die deutschen Staatsanleihen haben am Donnerstag am späten Nachmittag deutlich schwächer tendiert. Der richtungweisend …
weiterlesen …

16.07.2010

FDP und Grüne für Änderungen bei Luftfahrtsteuer

Fliegen soll teurer werden, um den Haushalt zu sanieren. Die Parteien streiten sich noch darüber, wer wie tief in die Tasche greifen muss.

Weiterlesen …

Kontakt:

Jörg Reimer
Steuerberatungs GmbH
Heißbergstrasse 20
52066 Aachen

Telefon: +49 241 16057-0
Telefax: +49 241 16057-50

info@joergreimer.de
www.joergreimer.de